AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fitwerft
als Veranstalter von Sportevents, -reisen und -seminaren

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen, die die Themen Sportevents, Sportseminare, Sportreisen und betriebliches Gesundheitsmanagement umfassen und von der fitwerft (Inh. Niels Teichmann) als Veranstalter durchgeführt werden.
Die beim Vertragsschluss aktuelle Fassung ist maßgeblich.

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen fitwerft und ihrem Auftraggeber (Kund*in) abgeschlossenen Verträge, die Sportevents, Sportseminare, Sportreisen und betriebliches Gesundheitsmanagement betreffen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, wenn es sich um eines der zuvor genannten Leistungsthemen handelt, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die die fitwerft nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn fitwerft ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Vertragsgegenstand; Vertragsabschluss; Leistungsumfang

Vertragsgegenstand ist die Planung, die Organisation und ggf. die Durchführung eines Events durch fitwerft.

Der Vertrag kommt, wenn nichts anderes bestimmt ist, durch ein Angebot der fitwerft und schriftliche Angebotsbestätigung des Kunden bzw. die digitale Bestätigung des Kunden per Klick auf “Angebot annehmen” im Online-CRM der fitwerft unter https://meine.fitwerft.de zustande.

Der Leistungsumfang ergibt sich aus diesen Bedingungen, aus dem jeweiligen Angebot und aus der zwischen fitwerft und Kund*in abgeschlossenen individualvertraglichen Abrede.

Fitwerft ist berechtigt nach dem Vertragsschluss, Änderungen hinsichtlich vereinbarter Leistungen vorzunehmen, sofern diese im Sinne der planmäßigen Durchführung der Veranstaltungen erforderlich sind.

Fitwerft ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im amen und für Rechnung des/r Kunden/in zu bestellen. Der/Die Kunde/in ist verpflichtet, fitwerft hierzu die Vollmacht zu erteilen.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der fitwerft abgeschlossen werden, ist der/die Kunde/in verpflichtet, fitwerft im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

3. Leistungserbringung

Die Leistung der fitwerft erfolgt im Rahmen des vereinbarten Zeitablaufs. Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht schriftlich bestätigt worden sind. Die Leistungsfrist fängt an zu laufen, wenn alle notwendigen Mitwirkungshandlungen und Informationen durch den/die Kunden/in erfolgt sind und die Anzahlung geleistet worden ist.

Sollte die Leistungserbringung oder die Fristeinhaltung aufgrund höherer Gewalt und/oder unvorhersehbarer Ereignisse unmöglich geworden sein, wird die Agentur von ihrer Leistungsverpflichtung befreit. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Etwaige daraus entstehenden Schadenersatzansprüche oder Rücktrittsrechte sind ausgeschlossen.

Der/Die Kunde/in ersetzt alle auftragsgemäßen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, ab dem die fitwerft von der Lieferung bzw. Leistung befreit wird.

Gerät der/die Kunde/in in Annahmeverzug, bleibt die Zahlungsverpflichtung des/r Kunden/in bezüglich der bis dahin und deswegen entstandenen Kosten bestehen; Fitwerft ist berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Gerät fitwerft mit ihren Leistungen in Verzug, ist die Schadenersatzpflicht bei leichter Fahrlässigkeit auf die vereinbarte Gesamtvertragssumme begrenzt.

Transport, Versand: Die Lieferung erfolgt im Auftrag des/r Kunden/in. Fitwerft wählt das Transportunternehmen. Erfüllungsort ist der Sitz von fitwerft. Transportschäden sind unverzüglich beim Transporteur anzuzeigen.

Preise; Zahlungsbedingungen

Die im Leistungsangebot angegebenen Preise enthalten Provision und gesetzliche Mehrwertsteuer.

Im Falle einer Änderung des Umsatzsteuergesetzes ist fitwerft berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen.

Sollte sich der Preis für Material oder aufgrund von Tarifabschlüssen verändern, ist fitwerft berechtigt, die in diesem Vertrag vereinbarten Nettopreise entsprechend anzupassen. Preisänderungen müssen nachgewiesen werden.

Wenn nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von fitwerft sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt Vorkasse. Die Vergütung für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlungen von Künstlern und Räumlichkeiten sind unverzüglich nach Vorlage der jeweiligen vertragsgemäßen Vorschläge and fitwerft zu zahlen. Diese Leistungen setzen im Übrigen keine erfolgreiche Vermittlung voraus.

Eine gebuchte vertragsgemäße Leistung von fitwerft ist in 3 Raten zu zahlen. Abweichungen hiervon müssen schriftlich vereinbart werden. Die erste Rate ist sofort nach dem Vertragsschluss in Höhe von 35% der vereinbarten Vergütung zahlbar; die weiteren 35% der vereinbarten Vergütung sind als zweite Rate in der Mitte der vereinbarten Vertragslaufzeit zahlbar; die restlichen 30% sind als dritte Rate eine Woche vor der Veranstaltung zahlbar. Der/die Kunde/in erhält gesonderte Rechnungen über eventuell vereinbarte zusätzliche Leistungen.
Diese Rechnungen sind nach Erhalt sofort zahlbar.

Etwaige Rechnungsanforderungen sind während eines Zahlungsverzugs mit 7.5% zu verzinsen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug und zahlt er nicht innerhalb einer mit schriftlicher Mahnung gesetzten Frist nebst Ablehnungsandrohung, ist fitwerft zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, fitwerft Schadenersatz wegen Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten zu leisten.

Im Fall des Verdachts der Zahlungsunfähigkeit des Kunden, ist fitwerft berechtigt, sämtliche Forderungen fällig zu stellen. In diesem Fall ist fitwerft ebenfalls berechtigt, vor jeder weiteren Leistung Vorauszahlungen zu verlangen. Ein Recht zur Aufrechnung hat der Kunde nur, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt unbestritten oder durch fitwerft anerkannt sind.

Pflichten des/r Kunden/in

Der/Die Kunde/in ist verpflichtet, für die Durchführung des Vertrags relevante Informationen rechtzeitig mitzuteilen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen für die vertragsgemäße Durchführung der Veranstaltung sicherzustellen.

Verletzt der/die Kunde/in die Mitwirkungs- und Informationspflichten, so sind die hieraus entstehenden Mehrkosten vom/von der Kunden/in zu erstatten. Die Haftung von fitwerft aufgrund einer Pflichtverletzung durch den/die Kunden/in ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der/Die Kunde/in benennt eine Kontaktperson, die dauerhaft während der Durchführung des Vertrags gegenüber fitwerft zur Verfügung steht.

Eventuell anfallende GEMA-Gebühren oder andere Urheberrechtsabgaben trägt der/die Kunde/in.

Der/Die Kunde/in ist nicht berechtigt, für dieselbe Veranstaltung gleichzeitig andere Agenturen zu beauftragen. eine hiervon abweichende Vereinbarung muss schriftlich festgehalten werden.

Kündigung

Der/Die Kunde/in kann den Vertrag vorzeitig schriftlich kündigen. Die vorzeitige Kündigung verpflichtet den/die Kunden/in zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen. Zudem behält sich fitwerft das Recht vor, einen pauschalen Aufwendungsersatz ab sechs Monate vor dem Veranstaltungstermin geltend zu machen.

Das Geschäftsverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Geschäftsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Geschäftsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Wird nach dem Beginn der Dienstleistung das Geschäftsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund gekündigt, so kann fitwerft einen ihrer bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Für den Fall eines Vertragsrücktritts, richtet sich die Stornogebühr nach den vereinbarten Leistungen bzw. nach dem bekannt gegebenen Veranstaltungstag. Bis acht Wochen vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr bei Absage 50%, bis vier Wochen vorher 75%, bis eine Woche vor dem Veranstaltungstag 90% und bei Stornierung kürzer als eine Woche vor Veranstaltung 100% des Rechnungsbetrags.
Ist eine Rechnung nach Aufwand/Stunden vereinbart, hat fitwerft das Recht, sämtliche bis zur Stornierung geleisteten Stunden zu berechnen.
Bei Stornierung der Betreuung vor Ort/während der Veranstaltung gelten ebenfalls oben genannte Stornobedingungen.
Grundlage hierfür ist die Tagespauschale eines üblichen Arbeitstages (8 Stunden) bzw. wenn im Vorfeld anders vereinbart, die vereinbarte Pauschale.

Soweit fitwerft für den/die Kunden/in aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrags an den/die Kunden/in unter den Voraussetzungen zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist fitwerft verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.

Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber fitwerft ausschließlich nur insoweit, als fitwerft dem/der Kunden/in Sachen selbst verkauft hat oder Werke selbst erstellt hat.

Haftung

Fitwerft haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern gegen die Pläne oder ausdrücklichen Anweisungen von fitwerft verstoßen wurde, aber auch bei fehlerhafter Auftragsausführung durch Dritte. Gleiches gilt für Fehler, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen des/der Kunden/in zurückzuführen sind. Für Schäden haftet fitwerft grundsätzlich nur dann, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Einsatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste oder Schäden aus Ansprüchen Dritter, ist ausgeschlossen.

Die Haftung bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen fitwerft bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

Fitwerft haftet nicht für die Folgen von höherer Gewalt.

Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte und Eigenwerbung

Alle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Begleichung der entsprechenden Forderungen im Eigentum von fitwerft.

Nutzungsrechte jeder Art an den von fitwerft erstellten Veranstaltungskonzepten, Texten, Fotografien etc., die in Zusammenhang mit der Auftragserfüllung stehen, verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien, bei fitwerft.

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt fitwerft berechtigt, die erbrachten Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden. Fitwerft ist berechtigt, von der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese im Rahmen der Eigenwerbung einzusetzen, es sei denn, die Vertragsparteien haben schriftlich eine anderweitige Abrede getroffen.

Datenverarbeitung

Alle fitwerft durch den/die Kunden/in überlassenen Daten werden vertraulich durch fitwerft behandelt und nur gegenüber Dritten zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrags offengelegt und weitergeleitet. Nach Beendigung des Vertrags werden diese Daten gelöscht.

Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zum Vertrag werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

Es gilt das deutsche Recht.

Gerichtsstand aus dieser Vereinbarung sowie wegen aller anderen aus Geschäftsbeziehungen der Parteien herrührenden Forderungen ist Lüneburg, dies gilt nur für Unternehmer und juristische Personen.

Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem Zweck des Vertrags unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

AGB in der Fassung Stand 2021

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